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Jahresabschluss

Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Abschluss

Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist es notwendig, aus der Jahresbuchhaltung den Jahresabschluss zu erstellen. Der fertige Jahresabschluss eines Unternehmens dient als Grundlage zur Erstellung der Steuererklärungen und als Finanzierungshilfe bei Kreditinstituten.

Unsere Leistungen

  • Erfassung von Anlagenzugängen
  • Abschreibungsberechnung
  • Überprüfung von nicht in der Kanzlei geführten Klientenbuchhaltungen auf ihre sachliche Richtigkeit
  • Erstellung der Bilanz sowie der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA Rechnung)
  • Erstellung von sämtlichen für das Firmenbuch erforderlichen Unterlagen und deren Einreichung
  • Übergabe aller notwendigen Unterlagen an den Klienten und termingerechte Vorlage des Jahresabschlusses samt Steuererklärungen beim Finanzamt
  • Erstellung von Jahresabschlussanalysen jeglicher Art

Es gibt verschiedene Formen von Jahresabschlüssen. Welche Form zum Einsatz kommt, ist im § 189 des UGB beschrieben. Die Wahl der richtigen Abschlussform ist komplex geregelt, deshalb nehmen wir diese für Sie vor. Entweder kommt es zu einre Bilanzierung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Im Zuge dieser Erstellung werden alle Anlagezugänge und – abgänge im Anlagenverzeichnis erfasst und mit der richtigen (gesetzlichen) Abschreibungsdauer dokumentiert.
Ein Teil unserer KlientInnen nimmt die Buchhaltung selbst vor. Neben der fortlaufenden Beratung über das gesamte Wirtschaftsjahr, erfolgt von unserer Seite auch die Überprüfung dieser Buchhaltungen auf ihre sachliche und gesetzliche Richtigkeit und der Hinweis auf Fehler und deren Aufklärung.

Zur Bilanzierung gehören auch die Aufstellung von Inventuren und die Listen über noch nicht verrechnete und halbfertige Leistungen. Diese Aufstellung ist vom Unternehmer/der Unternehmerin durchzuführen und wird von uns eingearbeitet. Auch Rückstellungen betreffen die Abschlussarbeiten. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zwar das laufende Wirtschaftsjahr (dessen Abschluss hier erstellt wird) betreffen, allerdings Höhe und Zeitpunkt ungewiss sind. Diese bilden wir für Sie nach unserem besten Wissen und unseren Erfahrungswerten.

Das Endprodukt ist die fertige Bilanz (eventuell mit Anhang) oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Auf Basis dessen wird der Gewinn für die Steuererklärung ermittelt. Sollte es notwendig sein, den Jahresabschluss beim Firmenbuch einzureichen, nehmen wir das für Sie vor. Das betrifft zum Bespiel die Rechtsform einer GmbH.
Die Jahresabschlussanalyse vergleicht Kennzahlen aus den verschiedenen Wirtschaftsjahren. Mit unseren Analysen versuchen wir Ihr Unternehmen in die richtige Richtung zu steuern.

 
 
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