Gute Beratung erfordert hohe Kompetenz, gerade im sich laufend ändernden Steuerrecht. Wir verfolgen permanent die aktuelle Entwicklung im Steuerrecht, werten die umfangreiche Fachliteratur aus und beobachten bereits im Vorfeld die Entwicklung in der Steuergesetzgebung.
Durch das Sorgenmachen werden keine Probleme gelöst, ganz im Gegenteil, man beginnt im Kopf mit den Sorgen zu spielen und sich immer mehr darin zu vertiefen. Man befasst sich mit möglichen Problemen der Zukunft, denen man aus dem Weg gehen will, anstatt sich im Hier und Jetzt um eine positive Lösung zu kümmern.
In unserer langjährigen Tätigkeit als Steuerberater konnten wir die Erfahrung machen, dass diese Sorgen in den meisten Fällen unbegründet sind. Durch die Beratung einer Fachkraft lassen sich Probleme leichter lösen und Sorgen minimieren. Steuern gelten gerne als ein Sorgenthema, doch oft zu unrecht. Durch Ihre Mitarbeit steuern wir gemeinsam Ihre Steuern.
Was wir für Sie tun: Wir übernehmen den gesamten Kontakt zu und die Vertretung bei den Abgabebehörden (Finanzamt). In diesem Fall bieten wir Ihnen ein rundum Sorglospaket. Wenn es zu steuerlichen Änderungen kommt, informieren wir Sie durch unseren kurzen und kompakten monatlichen Newsletter. Eines der zentralen Elemente unserer Arbeit ist das Erstellen der jährlichen Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärung. Für Kleinunternehmer reicht die Einkommenssteuererklärung. Im Zuge der Erstellung versuchen wir, die beste steuerliche Optimierung für Sie zu erreichen. In der laufenden steuerlichen Beratung könnte sich herausstellen, dass ein Wechsel der Rechtsform (auch steuerlich) günstig wäre. Diese steuerliche Umgründung fällt in unseren Zuständigkeitsbereich.
Vermieten oder verpachten Sie Wohnungen und Geschäftslokale, dann sind Sie bei uns in guten Händen, denn unter gewissen Voraussetzungen müssen evtl. Einkommensteuer und Umsatzsteuer entrichtet werden.
Es kann vorkommen, dass die Höhe Ihres Einkommens über das Jahr schwankt bzw. Sie mehreren Tätigkeiten nachgegangen sind. In diesem Fall wird eine Veranlagung empfohlen. Dabei handelt es sich um eine Neuberechnung Ihrer Steuer, um diese über das Jahr einheitlich zu verteilen. So kann es in manchen Fällen zu einer Lohnsteuergutschrift kommen.